Nachbericht zur Online-Infoveranstaltung am 14. November
Alles easy? Die neue Bio-AHV-Verordnung

Biokiste mit Gemüse und Obst

© KErn

Immer mehr Kantinen und Großküchen setzen Bio-Produkte ein. Doch wie sie diesen Pluspunkt an die Essensgäste kommunizieren können, ist oftmals nicht klar. Um die Kennzeichnung von Bio-Produkten in Kantinen zu erleichtern, gilt seit dem 5. Oktober 2023 die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung. Sie soll künftig eine einfache und transparente Auslobung von Bio-Lebensmitteln in Großküchen ermöglichen. Dadurch ist klar geregelt: Wo bio draufsteht, ist auch bio drin!

Mit der neuen Verordnung soll die Auslobung nur noch über die Kennzeichnung von Zutaten oder Erzeugnissen erfolgen. Zusätzlich können die Küchen optional ihren Bio-Anteil anhand eines dreistufigen Labels (Bronze-Silber-Gold) ausloben. So ist für Essensgäste schnell erkennbar, wie viele Bio-Produkte zum Einsatz kommen. Für die Küchenverantwortlichen wurde das Kennzeichnungsverfahren so deutlich vereinfacht.

In einer Online-Infoveranstaltung am 14. November 2023 informierte das KErn die Teilnehmer und Teilnehmerinnen über die entsprechenden Neuerungen.

Dabei berichtete Frau Monika Simon von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, vom Kontrollbereich sowie den Kontrollstellen und klärte über die Ausnahmeregelungen für Kitas und Schulen auf: Diese sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie die Speisen selbst vor Ort und ausschließlich für den Eigenbedarf zubereiten. Dennoch darf aber keinerlei Werbung mit den Begriffen „Bio“ oder „Öko“ nach außen (z. B. über die Homepage oder in Flyern) erfolgen.

Aus der Praxis berichtete Herr Dr. Jochen Neuendorff von der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH. Er beschrieb, auf welche Art die Bio-Kennzeichnung auf Speiseplänen, Tafeln, Schildern usw. zu erfolgen hat. Hierbei ist eine tagesaktuelle Zutatenübersicht verpflichtend bereitzuhalten: In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Liste, die alle Zutaten in Bio-Qualität ausweist. Alternativ ist bei einem hohen Bio-Anteil auch eine Aufzählung der Zutaten in konventioneller Qualität möglich.

Zusätzlich zur Bio-Kennzeichnung bietet die neue Bio-AHVV auch die Möglichkeit der Erfassung und Auslobung des wertmäßigen Bioanteils. Die Auszeichnung erfolgt optional bei Erreichen eines Anteils von 20 %, 50 % und 90 % mit Bronze, Silber oder Gold. Es handelt sich dabei jedoch um einen weiteren Prüfbereich zusätzlich zur Zutatenauslobung und erfordert die Aufzeichnung der entsprechenden Wareneinkäufe.

Über 90 Teilnehmende verfolgten die Online-Veranstaltung mit großem Interesse und stellten dabei zahlreiche Fragen, die direkt im Gespräch geklärt werden konnten. Eine Wiederholung ist für Januar 2024 geplant.

Informationen zur neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung sowie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema erhalten Sie hier:


Eine Liste der in Bayern tätigen Kontrollstellen, die die Zertifizierungen durchführen, finden Sie hier:

https://www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau/index.php Externer Link