Pressemitteilung vom 21.10.2022
Erfolgreiche Unterstützung für die Vergabe in der Gemeinschaftsverpflegung

Kulmbach, 21.10.2022: Bei zwei gut besuchten Terminen in München und Nürnberg informierten sich zahlreiche bayerische Vergabeverantwortliche zum Thema Ausschreibung und Vergabe von Verpflegungsleistungen. So werden zukünftig in immer mehr Mensen und Kantinen Qualitätskriterien für die Verpflegung die Hauptrolle bei der Auswahl des Speisenanbieters spielen. Ob eine neugebaute Kita eine Mittagsverpflegung benötigt, eine Schule den Speisenanbieter wechselt oder das Essen in der Kantine gesünder und ökologischer werden soll – für die Neubeauftragung eines Speisenanbieters sind die öffentlichen Auftraggeber zuständig.


Welche Regelungen es bei dieser Neubeauftragung zu beachten gilt, erläuterten die Vergabeexperten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mitte Oktober in München und in Nürnberg. Die hohe Nachfrage beider Veranstaltungen bestätigte, dass die Vergabe von Verpflegungsleistungen die Verantwortlichen vor große Herausforderungen stellt. Daher informierten die Referentinnen und Referenten darüber, welche aktuellen Regelungen des Vergaberechts gelten und wie bei der Ausschreibung gleichzeitig die Bedürfnisse der Verpflegungsgäste Beachtung finden.

Die Ausschreibung der Verpflegungsleistung legt den Grundstein für eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Verpflegung. Die Gestaltung der Vergabeunterlagen kann bereits im Vorfeld Qualitätskriterien definieren und den im Anschluss beauftragten Speisenanbieter zu deren Einhaltung verpflichten. Gleichzeitig machten die Veranstaltungen deutlich, dass Ausschreibungen auf geltendem Vergaberecht basieren, sodass Anforderungen und Wünschen rechtliche Grenzen gesetzt sind. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt ausführlich die aktualisierte Broschüre „Vergabe von Verpflegungsleistungen“, die unter folgendem Link zum Download bereit steht.