Mehr BioRegio in der Gemeinschaftsverpflegung
BioRegio-Coaching in den Öko-Modellregionen
© KErn
Das BioRegio-Coaching richtet sich an alle Einrichtungsarten in der Gemeinschaftsverpflegung innerhalb der 27 staatlich anerkannten Öko-Modellregionen in Bayern. Im Coaching unterstützen wir Sie, mehr regionale Biolebensmittel in Ihren Speiseplan aufzunehmen.
Bevor Sie sich für das BioRegio-Coaching entscheiden, stellen wir Ihnen den Ablauf des Coachings bei einem gemeinsamen Kochworkshop vor. Sie kochen gemeinsam mit einem erfahrenen Koch ein Menü aus regionalen Biolebensmitteln. Außerdem stellt Ihnen die Öko-Modellregion regionale Bezugsquellen vor.
Je nach Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen innerhalb einer Region wird das Coaching als Einzel- oder Gruppencoaching durchgeführt. Die Durchführung des Coachings erfolgt durch das Sachgebiet L2.3 Gemeinschaftsverpflegung, die Öko-Modellregionen und einem erfahrenen Coach aus der Bio-Küchenpraxis. Das Coaching erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. vier bis fünf Monaten.
Im Coaching geht’s vor allem um:
- Einkaufsanalyse und Optimierung der Beschaffung regionaler Biolebensmittel
- Kostendeckung bei der Umstellung auf regionale Biolebensmittel
- Gesundheitsförderliche und nachhaltige Speisenplanung
- Optimierung von Küchen- und Arbeitsabläufen
- Kommunikation des Mehrwerts regionaler Biolebensmittel an den Gast
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert das Coaching. Die Teilnahme ist somit für die Einrichtungen kostenfrei.
- ihren Sitz in Bayern hat,
- sich in einer Öko-Modellregion befindet (Ausnahmen sind teilweise möglich),
- bereit ist, sich selbst aktiv in den Coaching-Prozess einzubringen und Veränderungen zu bewirken und
- sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.
Wann der nächste BioRegio-Kochworkshop und das darauf aufbauende BioRegio-Coaching stattfinden, erfahren Sie auf der Seite Ihres zuständigen überregionalen Sachgebiets L2.3 Gemeinschaftsverpflegung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Zuständig für die Landkreise und kreisfreien Städte Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Starnberg, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen.
Zuständig für die Landkreise und kreisfreien Städte Ebersberg, München, Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Mühldorf, Altötting, Bad Tölz, Miesbach, Erding, Freising.